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Stand: Oktober 2026 (Entwurf – vor Veröffentlichung juristisch prüfen lassen)
Anbieter: Dennis Walter, DWX Consulting, Jahnstr. 57, 55257 Budenheim (im Folgenden „Anbieter“)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für die Nutzung des Dienstes „Phone Connector“ (einschließlich der iMessage-Bridge für macOS und der Android-App) durch Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (im Folgenden „Kunde“). Der Dienst richtet sich nicht an Verbraucher.
1.2 Installiert eine Agentur die App für ihre Kunden, ist die Agentur Vertragspartner, sofern sie in der App ihre eigenen Firmendaten angibt.
1.3 Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Leistungen
2.1 Der Dienst verbindet Kommunikationskanäle des Kunden – WhatsApp-Nummern, iMessage (über einen Mac des Kunden) und SMS (über ein Android-Handy oder iPhone des Kunden) – mit seinem Sub-Account in der CRM-Plattform HighLevel. Eingehende Nachrichten werden beim passenden Kontakt im CRM abgelegt; Nachrichten aus dem CRM werden über die Kanäle des Kunden versendet.
2.2 Optionale Funktionen sind unter anderem der Ersatzweg (iMessage bzw. SMS, wenn ein Empfänger kein WhatsApp hat), die Umwandlung von Sprachnachrichten in Text, der Versandschutz und eine Workflow-Aktion zum Versand.
2.3 Die WhatsApp-Anbindung erfolgt als „verknüpftes Gerät“ des WhatsApp-Kontos des Kunden (wie WhatsApp Web) und nicht über die offizielle WhatsApp Business Platform von Meta. Der Anbieter steht in keiner Verbindung zu WhatsApp, Meta, Apple oder HighLevel.
2.4 Der Kunde stellt die für iMessage und SMS nötige Hardware selbst (Mac bzw. Android-Handy mit SIM-Karte) und sorgt dafür, dass sie eingeschaltet und mit dem Internet verbunden ist. Kosten seines Mobilfunktarifs trägt er selbst.
2.5 Der Anbieter schuldet den Betrieb des Dienstes mit einer angemessenen Verfügbarkeit, aber keine bestimmte Verfügbarkeit und keinen Zustellerfolg. Zustellung und Verfügbarkeit hängen auch von Diensten Dritter ab (WhatsApp, Apple, Mobilfunknetze, CRM), auf die der Anbieter keinen Einfluss hat. Änderungen dieser Dienste können Funktionen ganz oder teilweise einschränken.
3. Pflichten des Kunden, insbesondere beim Versand
3.1 Der Kunde ist für die Inhalte seiner Nachrichten und für die Rechtmäßigkeit des Versands allein verantwortlich. Werbliche Nachrichten darf er nur an Empfänger senden, die vorher ausdrücklich eingewilligt haben (insbesondere § 7 UWG und DSGVO). Abmeldungen hat er unverzüglich zu beachten.
3.2 Der Kunde beachtet die Nutzungsbedingungen von WhatsApp, Apple und seines Mobilfunkanbieters. Ihm ist bekannt, dass WhatsApp automatisierte Nachrichten und Massenversand über verknüpfte Geräte nicht vorsieht und Nummern – insbesondere bei Nachrichten an Empfänger ohne Einwilligung, vielen Erstkontakten in kurzer Zeit oder vielen Meldungen durch Empfänger – vorübergehend oder dauerhaft sperren kann.
3.3 Der Versandschutz (Erstkontakte pro Tag, Nachrichten pro Stunde, Staffelung) wird vom Kunden selbst eingestellt. Die vom Anbieter vorgeschlagenen Werte und Hinweise sind unverbindliche Erfahrungswerte; der Anbieter rät zu einer niedrigen Rate, besonders bei neuen Nummern. Eine Gewähr, dass eine Nummer bei bestimmten Einstellungen nicht gesperrt wird, übernimmt der Anbieter nicht.
3.4 Der Kunde darf den Dienst nicht für unerwünschte Massennachrichten (Spam), rechtswidrige Inhalte, Täuschung, Belästigung oder zur Umgehung von Sperren nutzen. Bei Verstößen kann der Anbieter Kanäle pausieren oder den Vertrag fristlos kündigen.
3.5 Der Kunde hält seine Zugänge geheim und informiert den Anbieter unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.
4. Vergütung und Abrechnung
4.1 Die Installation der App ist kostenlos. Jeder aktive Kanal (WhatsApp-Nummer, iMessage, SMS-Gerät) wird einzeln zum in der App angezeigten Preis abgerechnet, wahlweise monatlich oder jährlich im Voraus. Abgebucht wird über das Wallet des Sub-Accounts im CRM.
4.2 Je Sub-Account gilt einmalig eine kostenlose Testphase von 7 Tagen ab dem ersten Kanal.
4.3 Kann eine Gebühr nicht abgebucht werden, läuft der Kanal einige Tage weiter und wird danach pausiert. Bezahlte Zeiträume werden nicht erstattet, auch nicht bei vorzeitigem Entfernen eines Kanals oder bei einer Sperre durch WhatsApp, Apple oder Mobilfunkanbieter.
4.4 Bei Weiterverkauf durch Agenturen gelten gegenüber deren Kunden deren Preise; der Anbieter rechnet mit der Agentur über das CRM ab.
5. Laufzeit und Kündigung
5.1 Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Der Kunde kann jederzeit Kanäle entfernen oder die App deinstallieren; damit endet die Abrechnung zum Ende des bezahlten Zeitraums.
5.2 Der Anbieter kann den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen kündigen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
6. Haftung
6.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
6.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6.3 Der Anbieter haftet nicht für Schäden durch Sperren oder Einschränkungen von Nummern und Konten durch WhatsApp, Apple oder Mobilfunkanbieter, für nicht oder verspätet zugestellte Nachrichten aufgrund von Diensten Dritter, für die Hardware des Kunden sowie für Folgen von Nachrichten, die der Kunde versendet.
6.4 Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen Nachrichten oder einem Versand ohne erforderliche Einwilligung beruhen.
7. Datenschutz
Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag), den der Kunde vor dem ersten Kanal in der App bestätigt.
8. Änderungen der AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Über Änderungen wird der Kunde in der App informiert; die neue Fassung ist vor der weiteren Einrichtung von Kanälen zu bestätigen. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters.
9.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag)
gemäß Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Stand: Oktober 2026 (Entwurf – vor Veröffentlichung juristisch prüfen lassen)
zwischen dem Kunden, der die App „Phone Connector“ installiert (im Folgenden „Verantwortlicher“),
und Dennis Walter, DWX Consulting, Jahnstr. 57, 55257 Budenheim (im Folgenden „Auftragsverarbeiter“).
Dieser Vertrag ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragsverarbeiters. Er wird elektronisch geschlossen, indem ein Administrator des Verantwortlichen vor dem Anlegen des ersten Kanals die Firmendaten angibt und den Vertrag in der Oberfläche des Dienstes bestätigt.
1. Gegenstand und Dauer
1.1 Der Auftragsverarbeiter erbringt für den Verantwortlichen den Dienst „Phone Connector“ nach Maßgabe der AGB. Dabei verarbeitet er personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen.
1.2 Der Vertrag gilt für die Dauer der Nutzung des Dienstes und endet mit der Deinstallation der App bzw. dem Ende des Hauptvertrags.
2. Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung
2.1 Zweck: Übertragung von Nachrichten zwischen den Kommunikationskanälen des Verantwortlichen (WhatsApp-Nummern, iMessage über einen Mac des Verantwortlichen, SMS über ein Android-Handy oder iPhone des Verantwortlichen) und seinem Sub-Account in der CRM-Plattform HighLevel (im Folgenden „CRM“); Versand von Nachrichten aus dem CRM über diese Kanäle; Zuordnung zu Kontakten und Anlegen neuer Kontakte; Setzen von Tags (z. B. „No WhatsApp“, Abmeldung); Abgleich von Zustell- und Lesestatus; Versandschutz (Begrenzung und Staffelung des Versands nach den Einstellungen des Verantwortlichen); Protokollierung zur Nachvollziehbarkeit; Benachrichtigung bei Störungen; sowie – nur wenn der Verantwortliche sie einschaltet – Umwandlung von Sprachnachrichten in Text (Transkription).
2.2 Art der Verarbeitung: Empfangen, Auslesen, Übermitteln an das CRM, Versenden, vorübergehendes verschlüsseltes Zwischenspeichern (Versandaufträge, auch bei zeitversetztem Versand durch den Versandschutz), Prüfen, ob eine Telefonnummer bei WhatsApp registriert ist, Speichern von Metadaten im Protokoll, Löschen; bei eingeschalteter Transkription zusätzlich automatische Spracherkennung auf dem Server des Auftragsverarbeiters.
2.3 Arten der Daten:
- Inhalte von Nachrichten einschließlich Anhängen, Bildern und Sprachnachrichten (werden nicht dauerhaft gespeichert, siehe Anlage 1)
- Transkripte von Sprachnachrichten (werden nur an das CRM übergeben, nicht beim Auftragsverarbeiter gespeichert)
- Metadaten: Telefonnummern bzw. Apple-ID der Kommunikationspartner, Zeitpunkte, Art der Nachricht, Zustell- und Lesestatus, technische Kennungen
- Kontaktdaten: Telefonnummer, im WhatsApp-Profil hinterlegter Name, E-Mail-Adresse (Apple-ID) bei iMessage
- Ergebnis der Prüfung, ob eine Telefonnummer bei WhatsApp registriert ist (Zwischenspeicher, standardmäßig 7 Tage)
- Anmeldedaten und Verschlüsselungsschlüssel der als verknüpftes Gerät angemeldeten WhatsApp-Nummern sowie Gerätezugänge der iMessage-Bridge und der Android-App (verschlüsselt bzw. nur als Prüfwert gespeichert)
- Daten der Benutzer des Sub-Accounts im CRM: Kennung, Name, E-Mail-Adresse, Rolle, Spracheinstellung
2.4 Kategorien betroffener Personen: Beschäftigte und Beauftragte des Verantwortlichen sowie seine Kunden, Interessenten, Lieferanten und sonstige Kommunikationspartner, die über die angebundenen Kanäle Nachrichten mit dem Verantwortlichen austauschen.
2.5 Ort der Verarbeitung: Die Verarbeitung durch den Auftragsverarbeiter, einschließlich der Transkription, findet ausschließlich auf Servern in Rechenzentren in Deutschland statt. Es werden keine externen Anbieter für Spracherkennung oder künstliche Intelligenz eingesetzt.
2.6 Vom Verantwortlichen selbst genutzte Dienste: Die Übermittlung von Nachrichten erfolgt über Dienste, die der Verantwortliche selbst nutzt und für die er selbst verantwortlich ist, insbesondere das CRM (HighLevel Inc., USA), WhatsApp (WhatsApp Ireland Ltd. bzw. Meta Platforms) mit dem eigenen WhatsApp-Konto des Verantwortlichen, iMessage (Apple) mit der eigenen Apple-ID, sein Mobilfunkanbieter sowie seine eigenen Geräte (Mac, Android-Handy). Diese sind keine Unterauftragsverarbeiter des Auftragsverarbeiters (siehe Ziffer 7.4).
3. Weisungen
3.1 Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist durch Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats hierzu verpflichtet. Als Weisung gelten dieser Vertrag, die AGB und die Einstellungen, die der Verantwortliche in der Oberfläche des Dienstes vornimmt (z. B. angebundene Kanäle, Zuordnung zu Benutzern, Versandschutz, Ersatzweg bei fehlendem WhatsApp, Transkription, Aufbewahrungsdauer des Protokolls) sowie die Nachrichten und Workflows, die er im CRM auslöst.
3.2 Weitere Weisungen erteilt der Verantwortliche in Textform an [email protected]. Ist der Auftragsverarbeiter der Ansicht, dass eine Weisung gegen Datenschutzvorschriften verstößt, weist er den Verantwortlichen unverzüglich darauf hin.
4. Vertraulichkeit
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich alle Personen, die zur Verarbeitung der Daten befugt sind, zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
5. Sicherheit der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter trifft die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Er darf sie an den technischen Fortschritt anpassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
6. Unterstützung des Verantwortlichen
6.1 Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen im Rahmen des Zumutbaren bei der Beantwortung von Anträgen betroffener Personen (Art. 12 bis 23 DSGVO) sowie bei den Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Viele Rechte kann der Verantwortliche selbst in der Oberfläche umsetzen (z. B. Protokoll einsehen und löschen, Kanäle entfernen).
6.2 Wendet sich eine betroffene Person direkt an den Auftragsverarbeiter, leitet er die Anfrage unverzüglich an den Verantwortlichen weiter.
6.3 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten des Verantwortlichen betrifft, und unterstützt ihn bei der Meldung und Aufklärung.
7. Unterauftragsverarbeiter
7.1 Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung, Unterauftragsverarbeiter einzusetzen. Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 2 aufgeführt und gelten als genehmigt.
7.2 Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens vier Wochen vor dem Hinzuziehen oder Ersetzen eines Unterauftragsverarbeiters in Textform. Der Verantwortliche kann der Änderung aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb dieser Frist widersprechen; in diesem Fall kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
7.3 Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein Datenschutzniveau, das diesem Vertrag entspricht.
7.4 Keine Unterauftragsverarbeiter im Sinne dieses Vertrags sind die in Ziffer 2.6 genannten Dienste und Geräte, die der Verantwortliche selbst nutzt. Für die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitungen, einschließlich einer etwaigen Übermittlung in Drittländer und der Einhaltung der Nutzungsbedingungen dieser Dienste, ist der Verantwortliche selbst verantwortlich.
8. Löschung und Rückgabe
8.1 Mit der Deinstallation der App löscht der Auftragsverarbeiter alle Daten des betroffenen Sub-Accounts, einschließlich der Anmeldedaten der WhatsApp-Nummern (die verknüpften Geräte werden dabei abgemeldet). Sicherungskopien werden nach Ablauf ihrer Aufbewahrungsfrist von 14 Tagen gelöscht.
8.2 Da der Dienst keine Nachrichteninhalte dauerhaft speichert, verbleiben diese im CRM bzw. auf den Geräten und in den Konten des Verantwortlichen.
9. Nachweise und Kontrollen
9.1 Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags erforderlich sind.
9.2 Der Verantwortliche kann Kontrollen nach vorheriger Anmeldung mit angemessener Frist während der üblichen Geschäftszeiten durchführen oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Prüfer durchführen lassen, soweit die Informationen nach 9.1 nicht ausreichen. Kontrollen dürfen den Betrieb nicht unverhältnismäßig stören und keine Daten anderer Kunden offenlegen.
10. Haftung und Schlussbestimmungen
10.1 Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Haftungsregelungen der AGB.
10.2 Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und den AGB geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes vor.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)
Vertraulichkeit
- Zutrittskontrolle: Betrieb auf einem virtuellen Server in einem Rechenzentrum der STRATO GmbH in Deutschland; physische Sicherheit durch den Rechenzentrumsbetreiber.
- Zugangskontrolle: Server-Zugang nur per SSH-Schlüssel (Passwort-Anmeldung abgeschaltet), Firewall mit freigegebenen Ports nur für SSH, HTTP und HTTPS, automatische Sperre nach fehlgeschlagenen Anmeldeversuchen (fail2ban), automatische Sicherheitsupdates.
- Zugriffskontrolle: Jeder Sub-Account ist ein eigener Mandant. Zugriffe aus der Kunden-Oberfläche laufen über eine eigene Datenbankrolle mit Row Level Security; die Datenbank liefert ausschließlich Daten des angemeldeten Sub-Accounts. Einstellungen können nur Administratoren des Sub-Accounts ändern; Benutzer ohne Adminrechte sehen nur die ihnen zugeordneten Kanäle. Die Betreiber-Oberfläche ist passwortgeschützt (optional mit Zwei-Faktor-Anmeldung) und zeigt nur Metadaten, keine Nachrichteninhalte.
- Verschlüsselung: Anmeldedaten und Verschlüsselungsschlüssel der WhatsApp-Geräte sowie Zugangstoken zum CRM werden mit AES-256-GCM verschlüsselt gespeichert und nie an Oberflächen ausgeliefert. Gerätezugänge der iMessage-Bridge und der Android-App werden nur als Prüfwert (SHA-256) gespeichert. Versandaufträge werden bis zum Versand verschlüsselt gespeichert und danach gelöscht. Datensicherungen werden verschlüsselt (age).
- Datensparsamkeit: Nachrichteninhalte, Anhänge und Sprachnachrichten werden nur im Arbeitsspeicher verarbeitet und nicht dauerhaft gespeichert. Die Transkription läuft in einem eigenen Dienst auf demselben Server, ohne Weitergabe an Dritte; Audio und Transkript werden dort nicht gespeichert. Das Protokoll enthält nur Metadaten, keine Inhalte. Der Webserver führt kein Zugriffsprotokoll mit IP-Adressen.
Integrität
- Weitergabekontrolle: Transportverschlüsselung per HTTPS zwischen CRM, Dienst, iMessage-Bridge und Android-App; WhatsApp-Nachrichten sind zusätzlich Ende-zu-Ende-verschlüsselt (Signal-Protokoll) zwischen dem verknüpften Gerät und den Kommunikationspartnern.
- Authentizität: Aufträge des CRM (Installation, Deinstallation, Versand) werden per Ed25519-Signatur geprüft; die Anmeldung aus dem CRM erfolgt über verschlüsselte Benutzerdaten, Sitzungen sind auf eine Stunde begrenzt. Workflow-Aktionen erfordern eine gültige Signatur oder ein geheimes Kennwort. Geräte (Mac, Android) werden mit einem einmaligen, zeitlich begrenzten Aktivierungscode angemeldet.
- Eingabekontrolle: Jede übertragene und versendete Nachricht wird mit Metadaten und Status protokolliert.
- Missbrauchsschutz: Nachrichten werden ausschließlich über Kanäle des jeweiligen Sub-Accounts und nur von dafür zugeordneten Benutzern versendet. Der Versandschutz begrenzt Workflows und Kampagnen nach den Einstellungen des Verantwortlichen; Abmeldungen („STOP“) werden erkannt und für Workflows berücksichtigt.
Verfügbarkeit und Belastbarkeit
- Tägliche verschlüsselte Datensicherung der Datenbank, Aufbewahrung 14 Tage.
- Automatischer Neustart der Dienste bei Fehlern, automatische Wiederverbindung der WhatsApp-Geräte; Verbindungsfehler werden erkannt und dem Verantwortlichen gemeldet; vorübergehende Fehler werden automatisch wiederholt.
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung
- Prüfungen vor jeder Auslieferung, insbesondere zur Mandantentrennung.
- Löschkonzept: Protokoll mit vom Verantwortlichen einstellbarer Aufbewahrungsdauer (7 bis 365 Tage, Standard 90 Tage), sofortige Löschung auf Anforderung in der Oberfläche, vollständige Löschung bei Deinstallation.
Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter
| Unterauftragsverarbeiter | Leistung | Ort der Verarbeitung |
|---|---|---|
| STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin | Hosting des Servers (einschließlich Transkription) und der Datensicherungen | Deutschland |
| Neue Medien Münnich (ALL-INKL.COM), Hauptstraße 68, 02742 Friedersdorf | E-Mail-Postfach [email protected] für Benachrichtigungen an Benutzer des Verantwortlichen (Name des Kanals, Fehlergrund, E-Mail-Adresse des Empfängers) | Deutschland |